WEG-Verwaltung

Partner der Eigentümer


 

Dass das WEG grundsätzlich einen Verwalter für das Gemeinschaftseigentum fordert, hat schon seinen Grund. Wenn dieses nicht ordentlich betreut wird, hat das unmittelbar nachteilige Folgen für den Komfort, die Funktionsfähigkeit und den Wert des Eigentums. Prinzipiell kann eine WEG-Gemeinschaft auch in Eigenregie die Verwaltung organisieren, aber die dafür erforderliche Arbeit darf nicht unterschätzt werden. Ein Gebäude verbraucht Wasser und Energie, will gepflegt, renoviert und modernisiert werden und ist in eine Vielzahl rechtlicher Regeln eingebunden. Das kostet Zeit und erfordert spezielles Know-how. Da macht es Sinn, die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gebündelt in professionelle Hände zu geben.

Wir übernehmen die qualitativ hochwertige Durchführung aller notwendigen Aufgaben, beispielsweise:

  • Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans
  • Einrichtung und Führung eines Treuhandkontos
  • Einrichtung und Führung des Instandhaltungsrücklagenkontos
  • Monatlicher Einzug des Hausgeldes
  • Laufende Zahlungsüberwachung
  • Verbuchung der Zahlungen
  • Verarbeitung der Eingangsrechnungen inkl. Regulierung
  • Laufende Liquiditätssteuerung
  • Rechnungsprüfung mit den Beiräten
  • Vorbereitung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen
  • Führen einer Beschlusssammlung gemäß § 24 Abs. 7 WEG
  • Erstellung der WEG-Abrechnung
  • Bearbeitung von Versicherungsschäden
  • Planung, Ausschreibung, Beauftragung und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Laufende Korrespondenz. Darüber hinaus verfügen wir über einen Versammlungsraum, der bei Bedarf den Gemeinschaften zur Verfügung steht.