Eigentümer aufgepasst,
darauf sollten Sie bei der Wohnung achten
- Erfassen Sie die persönlichen Angaben des Mieters wie Geburtsdaten, bisherige Anschrift etc.
- Prüfen Sie die Bonität des Mietinteressenten
- Wohnungsgröße nur als Circagröße angeben
- Betriebskosten von Garagen in die Miete einrechnen
- Die Übertragung von Schönheitsreparaturen auf Mieter mit festen Fristen ist unwirksam
- Treffen Sie klare Vereinbarungen zur Tierhaltung
- Regeln Sie die Frage der Untervermietung
- Wohnungen immer mit schriftlichem, von allen Parteien unterzeichnetem Protokoll übergeben
- Wohnungsübergabe erst vornehmen, wenn 1. Miete und mindestens 1/3 der Kaution vorliegen
- Nur aktuelle Mietverträge verwenden, da durch die Rechtsprechung ständig Änderungen im Mietrecht erfolgen
- Bei Vermietung von Wohnungen im Wohnungseigentum mit den Mietern wirksam die in der Wohnungseigentümergemeinschaft geltenden Verteilerschlüssel vereinbaren