Eigentümer aufgepasst,

darauf sollten Sie bei der Wohnung achten


 

  • Erfassen Sie die persönlichen Angaben des Mieters wie Geburtsdaten, bisherige Anschrift etc. 
  • Prüfen Sie die Bonität des Mietinteressenten 
  • Wohnungsgröße nur als Circagröße angeben 
  • Betriebskosten von Garagen in die Miete einrechnen 
  • Die Übertragung von Schönheitsreparaturen auf Mieter mit festen Fristen ist unwirksam 
  • Treffen Sie klare Vereinbarungen zur Tierhaltung 
  • Regeln Sie die Frage der Untervermietung 
  • Wohnungen immer mit schriftlichem, von allen Parteien unterzeichnetem Protokoll übergeben 
  • Wohnungsübergabe erst vornehmen, wenn 1. Miete und mindestens 1/3 der Kaution vorliegen 
  • Nur aktuelle Mietverträge verwenden, da durch die Rechtsprechung ständig Änderungen im Mietrecht erfolgen 
  • Bei Vermietung von Wohnungen im Wohnungseigentum mit den Mietern wirksam die in der Wohnungseigentümergemeinschaft geltenden Verteilerschlüssel vereinbaren